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amicus curiae

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Amicus Curiae

Amicus Curiae (lat wörtlich: Freund des Gerichts bezeichnet (vor allem im angelsächsichen Recht) allgemein eine Person oder eine Organisation, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Im Strafprozess der USA ist ein Amicus Curiae ein Helfer des Gerichts, der das Gericht und den Mandanten rechtlich beraten kann, der aber nicht die Funktion eines Verteidigerss hat.

Im angelsächsischen Rechtssystem tritt der Amicus Curiae als eine Art parteiischer Sachverständiger auf, wie z.B. in den USA die Bürgerrechtsorganisation ACLU.

Wenn jemand seine Grundrechte verletzt sieht, so kann neben dem Anwalt des Klägers auch ein ACLU-Vertreter das Anliegen vor Gericht unterstützen.

Ist etwa ein Unternehmen an einem Rechtsstreit beteiligt, so können sich auch andere Unternehmen mit ähnlichen Interessen als Amici Curiae äußern. Das Gericht kann sich seine Freunde allerdings selber aussuchen, d.h. das Gericht entscheidet allein, wer als Amicus Curiae auftritt bzw. wer nicht in dieser Funktion auftritt.

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