Altersvorsorge
Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen wurden, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben von angespartem Vermögen oder erworbenen Anwartschaften den weiteren Lebensunterhalt ohne Einschränkungen des Lebensstandards bestreiten zu können.Idealerweise können monatlich regelmäßige Zahlungen derart erwartet werden, dass der Lebensstandard und die Konsumausgaben des Rentners bei Rentenbeginn nicht reduziert werden müssen. Über Jahre hinaus soll es zu keiner Einschränkung des Lebensstils kommen (ideale Altersvorsorge).
Die Altersvorsorge setzt sich aus den so genannten "drei Säulen" zusammen:
- Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren
- Private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit späteren Verzehr): Riester-Rente, Lebensversicherung
- Betriebliche Vorsorge: Einzahlung des Arbeitgebers in ein privates Ansparprodukt für den Arbeitnehmer entweder zusätzlich zum regulären Gehalt - so genannte arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, oder als Entgeltumwandlung (Verzicht des Arbeitnehmers auf Entgeltbestandteile zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge) - so genannte arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, auch Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung) genannt
Table of contents |
2 Betriebliche Altersvorsorge 3 Gesetzliche Vorsorge |
Privatvorsorge
Die Privatvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht oder im Rahmen einer Einmalkapitalauszahlung an den Begünstigten ausbezahlt.