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alien tort claims act

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Alien Tort Claims Act

Der US-amerikanische Alien Tort Claims Act-Erlass (etwa: Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-amerikanischem Boden stattgefunden haben.

Dadurch, dass weder Ort noch Beteiligte eine Beziehung zu den USA haben müssen, macht es der ATCA in der Theorie möglich, jeglichen zivilen Schadensfall in irgendeinem Land der Welt vor einem US-amerikanischen Gericht zu verhandeln bzw. jegliche Zivilklage statt vor einem lokalen Gericht vor ein US-Gericht zu bringen.

Der ATCA wurde bereits 1789, also praktisch gleich nach der US-Staatsgründung verabschiedet und war ursprünglich wohl als zusätzlicher Schutz für US-Bürger im Ausland gedacht. Weltweite Aufmerksamkeit erhielt das ATCA erst, als in den 1990er Jahren Nachfolger des Holocaust und Zwangsarbeiter im deutschen Nationalsozialismus Deutschland und Österreich als vorgebliche Nachfolger des NS-Regimes sowie deutsche Konzerne vor US-Gerichten verklagten und Schadensersatzsummen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar zugesprochen bekamen, obwohl die Mehrheit der Klagenden nicht in den USA wohnhaft war. In der Nachfolge wurden, immer von US-Anwälten organisiert und initiiert, z.B. Klagen gegen Deutschland durch die Hereros in Namibia (später eingestellt), gegen die Schweiz wegen des von Juden eingezogenen Goldes und gegen deutsche Konzerne wie Daimler-Chrysler wegen der Unterstützung der Apartheid in Südafrika eingereicht.

Diese Anwendung des ATCA bedeutet in der Praxis eine Ausdehnung des Gültigkeitsbereiches amerikanischer Zivilgesetzlichkeit auf die gesamte Erde und gibt dem sonst durch die militärischen Aktionen entstandenen Vorwurf an die USA als "Weltpolizei" neue Nahrung. Aus diesem Grund und, weil sich die meisten Klagen gegen ausländische Regierungen und Konzerne richten, während andererseits die zentrale Rolle der US-Anwälte es Ausländern in der Praxis schwer macht, gegen US-amerikanische Institutionen und Konzerne zu klagen, fordern ausländische Regierungen, darunter Gerhard Schröder, in letzter Zeit von den USA vehement eine Revision oder Abschaffung des Gesetzes.

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