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aktiva

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Aktiva

Die Aktiva bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjektes und geben über dessen Wert im Einzelnen Auskunft.

Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Passiva, die auf der rechten Seite der Bilanz über die Aufteilung des Unternehmenswertes in eigenes und fremdes Kapital informiert.

Unterteilung der Aktiva

Die Aktiva werden insbesondere in Umlaufvermögen und Anlagevermögen aufgeteilt.

Das Umlaufvermögen stellt dabei den Teil der wirtschaftlichen Rechte dar, die das Unternehmen zur kurzfristigen und wiederkehrenden Verwendung besitzt. Dazu zählen insbesondere die Bargeldbestände, Bankkonten sowie kurzfristig verfügbare Finanzanlagen. Daneben bilden auch für die Produktion notwendige Rohstoffe und Vorprodukte sowie kurzfristig verkaufbare Lagerbestände an Fertigprodukten Teile des Umlaufvermögens.

Das Anlagevermögen beinhaltet die langfristig gebundenen Mittel des Unternehmens. Hierzu gehören insbesondere die zur Produktion notwendige Infrastruktur wie Grund und Boden, Gebäude und Maschinen. Ebenfalls zum Anlagevermögen gerechnet werden Finanzanlagen mit dauerhaftem Charakter, beispielsweise mehrjährige Anleihen oder als Beteiligung oder Investition erworbene Aktien anderer Unternehmen.

Schließlich umfasst das Anlagevermögen das immateriellen Vermögen. Hierzu zählen besonders erworbene Rechte wie Lizenzen und Patente, im Markt etablierte und angesehen Marken sowie spezielle Fähigkeiten des Unternehmens. Beispielsweise in der Medienindustrie zählen die immateriellen Vermögen zu den wichtigen Elementen der Bilanz, werden hier doch die zukünftig zu erwartenden Erträge aus Film- oder Musikrechten kapitalisiert und aufgeführt.

Beurteilung der Aktiva

Bei der Beurteilung der Aktiva im Rahmen der Bilanzanalyse wird insbesondere das Verhältnis einzelner Aktivpositionen zu den entsprechenden Passivpositionen sowie das Verhältnis zu den Erträgen betrachtet.

Die Aktiva alleine geben wenig Aufschluss über die Solidität und Ertragsfähigkeit, da nur der Zusammenhang zwischen den vorhandenen Rechten und den Verpflichtungen Rückschlüsse auf die Zukunftsaussichten des Unternehmens zulässt. Insbesondere gilt als goldene Regel zur Beurteilung, die Finanzierung des Anlagevermögens - hier wird vorausgesetzt, dass langfristige Investitionen nicht mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert werden dürfen, da die Pflicht zur Rückzahlung des Fremdkapitals in diesem Fall vor einer erfolgreichen Nutzung der erworbenen Rechte erfolgen müsste.

Für die Beurteilung der Aktiva lassen sich ansonsten kaum allgemeine Grundsätze aufstellen, da die Aufteilung sich sehr stark zwischen Branchen und Größen der Unternehmen unterscheidet. Hier hilft einzig der Vergleich zwischen Unternehmen derselben Branche mit ähnlicher Größe.

Insbesondere die immateriellen Anlagevermögen müssen in jedem Fall detailliert betrachtet werden. Der bereits im Begriff enthaltene nicht direkt messbare Wert dieser Vermögen lässt sich nur mit eindeutigen Regeln bilanzieren. Dabei sollen die Regeln klar formuliert, nachvollziehbar und im Zweifelsfall eher konservativ interpretiert sein.

''Siehe auch: Passiva, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Rechnungswesen

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