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Aktienrückkauf

Aktienrückkauf bezeichnet den Kauf der eigenen Aktien durch eine Aktiengesellschaft. Dies führt in der Regel zu einer Erhöhung der Bilanzsumme, da sich die eigenen Aktien als Bilanzposten auf der Aktivseite der Bilanz wiederfinden. Auf der Passivseite wird entsprechend eine "Rücklage für eigene Aktien" gebildet.

Das Stimmrecht für eigene Aktien ruht. Auch werden im allgemeinen keine Dividenden an eigene Aktien ausgezahlt.

Durch die Verringerung der Aktien am Markt erhöt sich (i.d.R.) der Preis pro Aktie.

Genaues regelt in Deutschland das Aktiengesetz (AktG) u.a. in § 71.

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