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adoption

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Adoption

Adoption (von lat adoptio) ist die Annahme einer Person an Kindes statt.

Table of contents
1 Definition
2 Geschichte der Adoption (bis 1888)
3 Formen der Adoption
4 Haager Konvention
5 Weblinks
6 Adoption in der Betriebswirtschaftslehre

Definition

Durch die Annahme an Kindes statt entsteht zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnisses ohne Rücksicht auf natürliche Abstammung. Mit adoptierten Kindern dürfen die Pflegekinder nicht verwechselt werden. Die Annahme von solchen ist kein juristischer Akt.

Geschichte der Adoption (bis 1888)

Das Institut der Adoption ist erst mit dem römischen Recht nach Deutschland gekommen. Dem alten deutschen Recht war sie ganz unbekannt, und daraus erklärt es sich, warum adoptierte Kinder früher weder den Adel ihres Adoptivvaters noch die Lehen desselben erbten, weil Adel und Lehen deutsch-rechtliche Institute sind, die von jedem Einfluss des römischen Rechts frei geblieben sind. In England, wo das römische Recht sehr wenig Eingang gefunden hat, war sie noch Ende des 19. Jahrhunderts unbekannt, und in Frankreich ist sie erst durch Napoleons I Code civil eingeführt worden.

Deutsches Recht

Die neueren deutschen Gesetzgebungen haben die Bestimmungen des gemeinen Rechts zwar in der Hauptsache beibehalten, dieselben aber wesentlich vereinfacht und unseren gegenwärtigen sozialen Verhältnissen angepasst. So bestimmte das Preußische Landrecht, dass durch die Adoption die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Adoptierten und ihrem leiblichen Vater in keiner Weise verändert werden sollen, dass zwar das Adoptivkind gegen den Adoptivvater alle Rechte eines leiblichen Kindes erwerbe, nicht aber auch umgekehrt, indem der Adoptivvater gar keine Ansprüche auf das Vermögen des Kindes erhält. Ferner musste in Preußen die Annahme an Kindes Statt stets in einem schriftlichen Vertrag und vor Gericht geschehen, und nur Personen, welche über 50 Jahre alt waren, durften adoptieren.

Code civil

Im Code civil ist die Adoption noch mehr beschränkt, weil nach ihm nur Volljährige und zwar nur dann an Kindes Statt angenommen werden dürfen, wenn sie entweder dem Adoptivvater das Leben gerettet haben, oder von diesem sechs Jahre lang ununterbrochen während ihrer Minderjährigkeit alimentiert worden sind. Das sächsische bürgerliche Gesetzbuch erforderte neben einem gerichtlichen Vertrag die Genehmigung des Landesherrn, der jedoch auch von dem Erfordernis des erfüllten 50. Lebensjahrs auf seiten des Annehmenden und der Altersdifferenz von wenigstens 18 Jahren dispensieren konnte, und erlaubte den unehelichen Vätern, ihren unehelichen Kindern nicht bloß auf dem Weg der Legitimation, sondern auch auf dem der Adoption zu den Rechten ehelicher Kinder zu verhelfen.

Österreich

In Österreich wurde wie in Preußen nur richterliche Bestätigung des Adoptionsvertrags gefordert.

Naturvölker

Bei den Naturvölkern wird die Adoption gewöhnlich mit einer Zeremonie verbunden, welche durch eine Scheinentbindung, Saugenlassen an der Brust oder am Daumen den Empfang eines wirklichen Leibeserben symbolisieren sollte.

Quelle

Meyers Konversationslexikon, 1888

Formen der Adoption

Inkognito-Adoption

Bei der Inkognito-Adoption kommt es zu keinerlei Verbindungen zwischen alter und neuer Familie. Nachforschungen sind erst möglich, wenn der Wunsch vom 18-jährigen Kind selbst ausgeht. 16-jährige können nur mit Zustimmung der Adoptiveltern solche Nachforschungen anstellen. Es ist aber trotzdem äußerst wichtig für die seelische Entwicklung des Kindes, dass es darüber informiert ist, adoptiert zu sein.

Halboffene Adoption

Bei der so genannten halboffenen Adoption kann der Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Kind mittels Briefen und Fotos über das Jugendamt aufrechterhalten werden.

Offene Adoption

Im Fall der offenen Adoption lennen sich leibliche und Adoptiveltern und halten auch dauerhaft Kontakt. Oftmals handelts es sich um Adoptionen innerhalb der Familie oder unter Freunden.

Auslandsadoption

Auslandsadoption ist die Adoption eines Kindes aus dem Ausland meist über ausländische Organisationen, Vereine oder anerkannte private Vermittlungsstellen.

Stiefkind-Adoption

Die Stiefkindadoption ist die häufigste Art der Adoption. Dabei ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet. Hier gilt ein vereinfachtes Verfahren. Nach Einwilligung in die Adoption durch den leiblichen Elternteil bei Notar spricht das Vormundschaftsgericht die Adoption aus. Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes selbst notwendig. Wegen evtl. auftretender Erbschaftsprobleme müssen auch die bereits erwachsene Kinder des Adoptionsbewerbers einwilligen.

Haager Konvention

Am 27. September 2001 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts zugestimmt. Damit wurde das "Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" vom 29. Mai 1993 ("Haager Übereinkommen") für Deutschland ratifiziert und umgesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1. März 2002 Vertragsstaat.

Ziele

Ziele der Haager Konvention sind die Sicherstellung des Kindeswohls und die Wahrung der Grundrechte bei internationalen Adoptionen, insbesondere die Verhinderung von Kinderhandel durch Beachtung fachlicher Standards bei internationalen Adoptionen, Zusammenarbeit der Vertragsstaaten ausschließlich über zentrale Behörden im Wege eines standardisierten Verfahrens und Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Adoptionsentscheidungen in allen Vertragsstaaten.

Jeder Vertragsstaat ist gehalten, Anstrengungen zu unternehmen, dass ein Kind in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann. Erst als letzter Schritt kommt die internationale Adoption in Betracht.

Das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts setzte das Übereinkommen in nationales Recht um und trat zum 1. Januar 2002 in Kraft. Es besteht im wesentlichen aus drei Teilgesetzen, die auch Regelungen für nationale Adoptionen und internationale Adoptionen aus Nichtvertragsstaaten enthalten:

Österreich hat die Haager Konvention am 19. Mai 1999 ratifiziert, sie ist dort am 1. September 1999 in Kraft getreten.

Weblinks

Adoption in der Betriebswirtschaftslehre

Die Adoption ist neben der Diffusion ein Konzept der Diffusionstheorie innerhalb der Betriebswirtschaftlehre. Unter Adoption wird dabei die Übernahme einer Innovation durch ein Individuum oder eine Organisation verstanden.

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