Absolutes Recht
Abolutes Recht ist eine andere Bezeichnung für dingliches Recht, also ein Recht, das gegenüber jedermann wirkt.Das bekannteste absolute Recht ist das Eigentum. Der Eigentümer einer Sache hat gegenüber jedermann das Recht mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren. D.h. er kann alle ihn beeinträchtigende Einwirkungen von Dritten ausschließen.
Das Gegenteil ist das relative Recht, das grundsätzlich nur zwischen den beteiligten Parteien rechtliche Wirkung entfaltet.
Rechtshinweis