Absolut geschütztes Rechtsgut
Absolut geschützte Rechtsgüter genießen nach deutschem und österreichischem Recht (schadenersatz- und u.U. strafrechtlichen) Schutz gegenüber jedermann.Absolut geschützte Rechtsgüter sind:
- Persönlichkeitsrechte
- Leben
- Körperliche Integrität
- Freiheit
- Ehre
- Geschlechtliche Selbstbestimmung
- Dingliche Rechte
- Eigentum, rechtlicher Besitz
- Immaterialgüterrechte