Abschreibung
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2 Arten der Abschreibung 3 Beispiel 1 4 Beispiel 2 |
Absetzung für Abnutzungen, kurz AfAs (nicht ganz korrekt auch Abschreibungen - es gibt auch andere) sind der auf jedes Jahr der Nutzung entfallende Anteil der verbrauchsbedingten Wertminderung von Sachanlagevermögen wie Gebäuden, Einrichtungen und Maschinen. Die Zeit-Abschreibung ist nach gesetzlichen Vorgaben anhand der mutmaßlichen Nutzungsdauer zu errechnen.
Bestimmte Güter können als geringwertiges Wirtschaftsgut direkt im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.
Auch Gegenstände des immateriellen Vermögens können abgeschrieben werden, wenn sie angeschafft worden sind, z.B durch Erwerb einer Lizenz oder eines Patentes. Selbsterarbeitete immaterielle Vermögensgüter - eigene Patente, eigenes Know-How - können nicht aktiviert und daher auch nicht abgeschrieben werden.
Grundsätzlich kann man folgenden Grundsatz aufstellen:
;Zeitproportionale Abschreibung : allein die Zeit bestimmt den Wertverlust
;Leistungsproportionale Abschreibung : Abhängig von der verrichteten Leistung (Arbeitsstunden)
;Substanzwertabschreibung : Durch die Benutzung wird die Substanz verringert (zum Beispiel Schottergrube, ...)
Allgemein
Im volkswirtschaftlichen Sinne wird jede Verringerung des Produktionsvermögens (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) als Abschreibung bezeichnet. Hierbei ist es unerheblich, aus welchem Grund (Abnutzung, Unfall oder Alterung) diese Verringerung des Produktionsvermögens stattfindet.''Tages-, Wiederbeschaffungswert
+ Aufstellungskosten
+ Abbruchkosten
- Schrottwert
= Basis für die Abschreibung''
Arten der Abschreibung
Der Wert für die Abschreibung pro Jahr muss nicht immer gleich sein, daher ergeben sich verschiedene Abschreibungsarten:lineare Abschreibung
Die Anschaffungskosten des abzuschreibenden Gutes werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Damit wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben, am Ende der Nutzungsdauer ist das Gut vollständig abgeschrieben.geometrisch-degressive Abschreibung
Im ersten Jahr der Nutzungsdauer wird ein bestimmter Prozentsatz vom Anschaffungspreis des Gutes festgelegt und abgeschrieben (derzeit laut §7 EStG - Einkommensteuergesetz - höchstens die doppelte Höhe des Abschreibungssatzes bei linearer Abschreibung, maximal jedoch 20%). In den darauffolgenden Jahren wird dieser festgelegte Prozentsatz von dem noch übrigen Wert des Gutes (Restbuchwert) abgeschrieben. Die abzuschreibenden Beträge werden mit dieser Methode folglich immer kleiner, das Gut ist am Ende der geplanten Nutzungsdauer nicht vollständig abgeschrieben.arithmetisch-degressive (digitale) Abschreibung
Handelsrechtlich aber nicht steuerrechtlich zugelassene Methode, bei der sich der jährliche Abschreibungsbetrag jedes Jahr um einen festen Betrag (Degressionsbetrag) verringert. Der Degressionsbetrag ist der Quotient aus Anschaffungspreis und der Summe der geplanten Nutzungsjahre. Damit ist das Gut am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.leistungsbezogene Abschreibung
Der jährlich abzuschreibende Betrag bestimmt sich aus der konkreten Nutzung des Gutes im jeweiligen Jahr. Damit das Gut in einer festgelegten Zeit vollständig abgeschrieben werden kann, muss eine voraussichtliche Gesamtleistung angenommen werden.progressive Abschreibung
Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung werden bei der progressiven Abschreibung mit zunehmender Nutzungsdauer steigende jährliche Abschreibungen getätigt. Das hätte zum Beispiel bei Obstplantagen, Weinbergen und ähnlichen Anlagen einen Sinn, weil erst mit der Zunahme des Ertragspotenzials der Neuanlage auch die Erträge für eine Abschreibung erwirtschaftet würden. Welche Methode ist die Beste?
Grundsätzlich gibt es "die Beste" Abschreibungsmethode nicht, da die Wahl der geeigneten Abschreibungsmethodik von den Zielen der Bilanzpolitik abhängt.
Jahr | Abschreibung | Restwert |
1 | 2.500 ? | 8.500 ? |
2 | 2.500 ? | 6.000 ? |
3 | 2.500 ? | 3.500 ? |
4 | 2.500 ? | 1.000 ? |
10.000 ? |
Der Restwert von 1000 ? ergibt wieder den Schrottwert, welcher durch Verkauf der Maschine wieder gewonnen wird und somit nicht abgerechnet werden kann.
Siehe auch: Abschreibungsdauer, Zuschreibung, Aktiva, Anlagevermögen, Bilanz, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Cash Flow, Innenfinanzierung, Themenliste Straßenbau
Rechtshinweis